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Schießbetrieb wieder unter 2G

Nach der lfd. Nr. 8 der Verordnung zur Änderung der Niedersächsischen Corona-Verordnung vom 11. Dezember 2021 ist der Trainingsbetrieb ohne zusätzliche Testung wieder möglich, wenn pro Teilnehmer 10qm zur Verfügung stehen. Die Pflicht zum Tragen einer FFP2 Maske (ab 14 Jahren) bleibt bestehen.

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